Die betriebliche Altersvorsorge gehört zu den etabliertesten Mitarbeiterbenefits in Deutschland. Trotzdem erleben wir in Unternehmen immer wieder dasselbe Bild:
Es gibt eine bAV – aber nur ein Teil der Mitarbeiter nutzt sie.
Oft sind über Jahre unterschiedliche Verträge, Versicherer, Zuschüsse und Regelungen entstanden. Für Personalabteilung und Geschäftsführung wird daraus schnell ein komplexes System.
Unser Ansatz ist deshalb einfach:
Wir betrachten nicht nur den einzelnen Versicherungsvertrag, sondern die gesamte betriebliche Altersversorgung im Unternehmen.
Von der bestehenden Versorgungsstruktur über Arbeitgeberzuschüsse und Versichererauswahl bis zur Mitarbeiterberatung und laufenden Betreuung.
Eine Überprüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn Sie eines oder mehrere dieser Themen kennen:
nur wenige Mitarbeiter nutzen die bestehende bAV
unterschiedliche Altverträge und Versicherer
unklare oder historisch gewachsene Arbeitgeberzuschüsse
keine einheitliche Versorgungsordnung
hoher Verwaltungsaufwand in HR oder Lohnbuchhaltung
Mitarbeiter verstehen das bestehende Angebot nicht
neue Mitarbeiter bringen bestehende Verträge mit
Ausscheiden und Arbeitgeberwechsel verursachen regelmäßig Rückfragen
Dokumentation und Haftung sollen sauber geregelt sein
Gerade historisch gewachsene Versorgungssysteme lassen sich häufig deutlich vereinfachen, ohne bestehende Verträge vorschnell verändern zu müssen.
Betriebliche Altersvorsorge ist mehr als ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Richtig konzipiert kann sie Bestandteil einer langfristigen Arbeitgeberstrategie sein.
Ein attraktiver Arbeitgeberzuschuss kann die Wertschätzung des Unternehmens sichtbar machen und langfristige Bindung unterstützen.
Eine verständliche und gut kommunizierte Altersvorsorge ergänzt das Vergütungspaket um einen langfristigen Benefit.
Klare Regelungen erleichtern HR und Lohnbuchhaltung den Umgang mit Neueinstellungen, Änderungen und Austritten.
Die beste Versorgung nützt wenig, wenn Mitarbeiter sie nicht verstehen. Deshalb gehört die Mitarbeiterkommunikation für uns zum Konzept.
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Versorgungsstruktur, die zu Ihrem Unternehmen passt.
Welche Verträge, Versicherer und Regelungen gibt es bereits?
Welche Arbeitgeberzuschüsse werden gezahlt?
Welche Altzusagen müssen berücksichtigt werden?
Soll vor allem der gesetzliche Rahmen sauber umgesetzt werden?
Oder soll die bAV gezielt als Instrument zur Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität eingesetzt werden?
Wir prüfen unter anderem:
Arbeitgeberzuschuss
Durchführungsweg
Versicherer und Tarif
Regelungen für unterschiedliche Mitarbeitergruppen
Umgang mit bestehenden Verträgen
Prozesse bei Eintritt und Austritt
Klare betriebliche Regelungen schaffen Transparenz für Arbeitgeber und Mitarbeiter und erleichtern die zukünftige Administration.
Wir erklären die bAV verständlich und zeigen jedem Mitarbeiter, welche Auswirkungen eine Teilnahme persönlich hat.
Neue Mitarbeiter, Vertragsänderungen, Elternzeit, längere Krankheit oder Arbeitgeberwechsel gehören zum Alltag.
Wir bleiben Ansprechpartner für Unternehmen und Beschäftigte.
Grundsätzlich gibt es drei typische Modelle.
Der Mitarbeiter verwendet einen Teil seines Bruttogehalts für seine betriebliche Altersvorsorge.
Der Arbeitgeber finanziert die Versorgung ganz oder teilweise zusätzlich zum Gehalt.
Mitarbeiter und Arbeitgeber zahlen gemeinsam.
In vielen Unternehmen ist gerade diese Kombination interessant:
Der Arbeitgeber schafft durch einen attraktiven Zuschuss einen Anreiz – der Mitarbeiter entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang er zusätzlich vorsorgen möchte.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt unter anderem von Mitarbeiterstruktur, Tarifbindung, Vergütungssystem und den Zielen des Unternehmens ab.
Bei einer Entgeltumwandlung besteht bei den entsprechenden Durchführungswegen grundsätzlich eine gesetzliche Zuschusspflicht von 15 %, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass 15 % die strategisch sinnvollste Lösung sind.
Viele Arbeitgeber entscheiden sich bewusst für einen höheren Zuschuss, um die bAV als echten Mitarbeiterbenefit wahrnehmbar zu machen.
Entscheidend ist daher die Frage:
Welche Regelung passt wirtschaftlich zum Unternehmen und erzeugt gleichzeitig einen erkennbaren Mehrwert für die Beschäftigten?
Neue Mitarbeiter bringen häufig bereits eine betriebliche Altersvorsorge ihres vorherigen Arbeitgebers mit.
Auch innerhalb eines Unternehmens bestehen manchmal mehrere Generationen unterschiedlicher Verträge.
Deshalb prüfen wir zunächst:
Welche Zusage besteht?
Welcher Vertrag liegt vor?
Ist eine Übernahme möglich und sinnvoll?
Passt der bestehende Vertrag zum Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers?
Eine Übernahme sollte nicht automatisch erfolgen. Entscheidend ist immer die konkrete Situation.
Eine Versorgungsordnung beschreibt, nach welchen Regeln die betriebliche Altersvorsorge im Unternehmen durchgeführt wird.
Darin können beispielsweise geregelt werden:
welche Mitarbeiter teilnehmen können
welcher Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird
welcher Durchführungsweg genutzt wird
welche Versorgungseinrichtung vorgesehen ist
wie mit Neueinstellungen umgegangen wird
welche Regelungen bei Unterbrechungen oder Ausscheiden gelten
Damit entsteht aus vielen Einzelentscheidungen ein nachvollziehbares betriebliches System.
Eine bAV wird nicht automatisch erfolgreich, nur weil sie angeboten wird.
Mitarbeiter müssen verstehen:
Was zahlt mein Arbeitgeber?
Was kostet mich die Vorsorge tatsächlich?
Wie hoch ist mein Gesamtbeitrag?
Welche Leistung kann daraus entstehen?
Deshalb gehört für uns die Mitarbeiterinformation von Anfang an zum Konzept.
Je einfacher und persönlicher die Erklärung, desto eher können Beschäftigte eine fundierte Entscheidung treffen.
Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres zukünftigen Arbeitsentgelts über Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu verwenden.
Bei Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich weiterleiten, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifvertragliche Regelungen können abweichen.
Der Arbeitgeber gestaltet grundsätzlich das betriebliche Versorgungssystem und trägt hierfür auch Verantwortung. Deshalb ist es sinnvoll, eine klare Struktur und einen definierten Durchführungsweg festzulegen, statt dauerhaft beliebig viele Einzelanbieter zu administrieren.
Nein. Bei einer Entgeltumwandlung entscheidet grundsätzlich der Mitarbeiter, ob er seinen Anspruch nutzen möchte.
Ein gutes Arbeitgeberkonzept schafft aber einen attraktiven Rahmen, in dem sich die Beschäftigten bewusst mit ihrer Altersvorsorge beschäftigen.
Je nach Vertrag und Gestaltung kommen unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht, beispielsweise Übertragung, Fortführung beim neuen Arbeitgeber, private Fortführung oder Beitragsfreistellung.
Welche Variante sinnvoll ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Für Beiträge zu Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds bestehen innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen.
Die konkrete Wirkung hängt vom jeweiligen Beitrag und der persönlichen Situation des Mitarbeiters ab.
Wenn zeitweise kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, kann eine Versorgung je nach Gestaltung beispielsweise beitragsfrei gestellt oder mit eigenen Beiträgen fortgeführt werden.
Wir begleiten Arbeitgeber und Mitarbeiter auch bei diesen Veränderungen.
Ja.
Gerade bei über Jahre gewachsenen Versorgungssystemen lohnt sich eine Bestandsaufnahme.
Dabei geht es nicht darum, bestehende Verträge pauschal auszutauschen.
Wir prüfen vielmehr:
Was funktioniert bereits gut? Was sollte erhalten bleiben? Und wo können Strukturen vereinfacht oder verbessert werden?
Betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Gesundheitslösungen gehören zu unseren fachlichen Schwerpunkten.
Als Versicherungsmakler sind wir nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden.
Eine betriebliche Altersvorsorge muss für beide Seiten funktionieren: wirtschaftlich und administrativ für das Unternehmen – verständlich und attraktiv für die Beschäftigten.
Von der Analyse über die Einführung und Mitarbeiterberatung bis zur laufenden Betreuung haben Sie einen festen Ansprechpartner.
Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Versicherungsfachwirt (IHK)
Fachmann für betriebliche Gesundheitslösungen (DMA)
Benefit-Berater (DMA)
Ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit der Frage, wie betriebliche Vorsorgelösungen so gestaltet werden können, dass sie nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern im Unternehmen tatsächlich funktionieren.
Dabei geht es für mich nicht darum, möglichst viele Verträge abzuschließen.
Es geht darum, für Arbeitgeber eine klare Struktur zu schaffen und Mitarbeitern eine verständliche Entscheidungsgrundlage zu geben.
In einem ersten Gespräch schauen wir uns gemeinsam an:
Wo stehen Sie heute?
Welche Ziele verfolgen Sie als Arbeitgeber?
Und gibt es überhaupt Handlungsbedarf?