Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) ermöglichen Arbeitgeber ihren Beschäftigten zusätzliche Gesundheitsleistungen über die gesetzliche oder private Krankenversicherung hinaus.
Je nach gewähltem Konzept können beispielsweise Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Vorsorge, Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittel, alternative Heilmethoden oder Krankenhausaufenthalte abgesichert werden.
Meyer Versicherungsmakler GmbH unterstützt Arbeitgeber bei der Auswahl, Einführung und laufenden Betreuung einer betrieblichen Krankenversicherung – von der Analyse verschiedener Versicherer bis zur Kommunikation mit den Mitarbeitern.
Unser Schwerpunkt liegt auf mittelständischen Unternehmen und modernen Arbeitgeberlösungen.
Eine betriebliche Krankenversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung, die ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter organisiert und in vielen Fällen vollständig finanziert.
Der Arbeitgeber schließt dazu einen Gruppenversicherungsvertrag mit einem privaten Krankenversicherer ab. Die versicherten Mitarbeiter erhalten – abhängig vom gewählten Tarif – zusätzliche Gesundheitsleistungen.
Ein wesentlicher Unterschied zu vielen privat abgeschlossenen Zusatzversicherungen:
Bei zahlreichen bKV-Konzepten können Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen ohne individuelle Gesundheitsprüfung in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.
Damit können auch Beschäftigte Zugang zu zusätzlichen Gesundheitsleistungen erhalten, für die ein privater Einzelabschluss aufgrund von Vorerkrankungen möglicherweise schwierig oder teurer wäre.
Die betriebliche Krankenversicherung hat sich in den vergangenen Jahren von einem Nischenprodukt zu einem etablierten Mitarbeiterbenefit entwickelt.
Ende 2025 boten bereits rund 60.600 Unternehmen mehr als 2,8 Millionen Beschäftigten eine vollständig arbeitgeberfinanzierte betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung an.
Für Arbeitgeber steht dabei häufig nicht allein die Versicherungsleistung im Mittelpunkt.
Eine bKV kann Teil einer umfassenderen Strategie sein, um
die Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen,
bestehende Mitarbeiter stärker an das Unternehmen zu binden,
die gesundheitliche Versorgung der Mitarbeiter zu verbessern,
sich im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte zu differenzieren und
Wertschätzung sichtbar und konkret erlebbar zu machen.
Die genaue Gestaltung ist abhängig vom Versicherer und vom gewählten Tarifmodell.
Häufig mögliche Leistungen sind beispielsweise:
professionelle Zahnreinigung
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Implantate
Inlays
Je nach Tarif können zusätzliche oder umfangreichere Vorsorgeuntersuchungen abgesichert werden.
Zum Beispiel Leistungen für:
Brillen
Kontaktlinsen
Je nach Tarif beispielsweise:
Physiotherapie
Ergotherapie
bestimmte Hilfsmittel
Je nach Tarif können Leistungen durch Heilpraktiker oder für bestimmte alternative Behandlungsmethoden eingeschlossen sein.
Je nach Konzept beispielsweise:
Ein- oder Zweibettzimmer
privatärztliche Behandlung
Welche Leistungen sinnvoll sind, sollte nicht allein anhand einer möglichst langen Leistungsliste entschieden werden.
Entscheidend ist vielmehr, welche Leistungen zur Mitarbeiterstruktur und zum Ziel des Arbeitgebers passen.
Bei der betrieblichen Krankenversicherung haben sich insbesondere zwei Grundmodelle etabliert.
Der Mitarbeiter erhält ein jährliches Gesundheitsbudget, beispielsweise:
600 €, 900 € oder 1.200 € pro Jahr.
Innerhalb dieses Budgets können – abhängig vom Tarif – unterschiedliche Gesundheitsleistungen genutzt werden.
Der Vorteil:
Der Mitarbeiter kann selbst entscheiden, welche der versicherten Leistungen für ihn persönlich relevant sind.
Ein Mitarbeiter nutzt sein Budget möglicherweise überwiegend für eine Brille, ein anderer für Zahnbehandlung oder Physiotherapie.
Budgettarife sind für Mitarbeiter häufig besonders leicht verständlich:
„Mein Arbeitgeber stellt mir jedes Jahr ein persönliches Gesundheitsbudget zur Verfügung.“
Diese einfache Kommunikation kann für die Wahrnehmung des Benefits ein wesentlicher Vorteil sein.
Alternativ können Arbeitgeber bestimmte Leistungsbereiche gezielt absichern.
Beispielsweise:
Zahn
Vorsorge
Krankenhaus
Sehhilfen
Krankentagegeld
Welche Variante geeigneter ist, hängt unter anderem ab von:
Mitarbeiterstruktur
Unternehmensgröße
gewünschtem Budget
Personalstrategie
gewünschten Gesundheitsleistungen
Kommunikationskonzept
Die Kosten einer bKV hängen unter anderem von folgenden Faktoren ab:
Versicherer
Tarif
Leistungsumfang
Höhe eines Gesundheitsbudgets
Anzahl der versicherten Mitarbeiter
Zusammensetzung des versicherten Personenkreises
Deshalb gibt es keinen allgemein gültigen Einheitspreis.
Mit einem einfachen Beispiel lässt sich die Größenordnung jedoch gut verdeutlichen.
Angenommener Beitrag:
30 € je Mitarbeiter und Monat
50 Mitarbeiter × 30 € =
1.500 € monatlich
beziehungsweise
18.000 € pro Jahr
Bei rund 160 Arbeitsstunden pro Mitarbeiter und Monat entsprechen 30 € Beitrag weniger als:
0,19 € je Mitarbeiter und Arbeitsstunde.
Die entscheidende Frage für einen Arbeitgeber lautet deshalb häufig nicht nur:
„Was kostet die bKV?“
sondern:
„Welchen Wert erzeugt der Benefit für Mitarbeiterbindung, Arbeitgeberattraktivität und Gesundheitsversorgung?“
Eine betriebliche Krankenversicherung kann insbesondere interessant sein, wenn ein Unternehmen
qualifizierte Mitarbeiter gewinnen möchte,
Fachkräfte langfristig binden möchte,
sich als Arbeitgeber differenzieren möchte,
vorhandene Benefits ergänzen möchte,
Wertschätzung gegenüber Mitarbeitern sichtbar machen möchte oder
Gesundheitsleistungen als Bestandteil seiner Personalstrategie etablieren möchte.
Besonders interessant ist dabei die Frage:
Ein Benefit entfaltet nur dann Wirkung, wenn der Mitarbeiter seinen persönlichen Nutzen erkennt.
Deshalb gehört für uns zu einem guten bKV-Konzept nicht nur die Auswahl eines Versicherers.
Ebenso wichtig sind:
Einführung, Kommunikation und laufende Betreuung.
Eine pauschale Aussage wie
„Die bKV ist bis 50 € steuerfrei“
ist zu undifferenziert.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann arbeitgeberfinanzierter Krankenversicherungsschutz als Sachbezug behandelt werden.
Für Sachbezüge sieht § 8 Abs. 2 EStG derzeit eine monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 € vor.
Ob und in welchem Umfang diese Freigrenze bei einer konkreten bKV genutzt werden kann, hängt jedoch unter anderem von
der konkreten Gestaltung,
weiteren gewährten Sachbezügen und
der lohnsteuerlichen Behandlung
ab.
Deshalb sollte die steuerliche Gestaltung vor Einführung einer bKV gemeinsam mit der Lohnbuchhaltung beziehungsweise dem steuerlichen Berater des Unternehmens geprüft werden.
Wir stimmen die versicherungsseitige Gestaltung auf Wunsch mit den beteiligten Ansprechpartnern des Unternehmens ab.
Das hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.
Ein wesentlicher Vorteil vieler betrieblicher Krankenversicherungskonzepte besteht darin, dass Mitarbeiter bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen ohne individuelle Gesundheitsprüfung aufgenommen werden können.
Damit unterscheidet sich die bKV deutlich von zahlreichen privat abgeschlossenen Krankenzusatzversicherungen.
Die konkreten Annahmeregelungen unterscheiden sich allerdings zwischen den Versicherern.
Deshalb vergleichen wir nicht nur Leistungen und Beiträge, sondern auch:
Aufnahmevoraussetzungen
Mindestgruppengrößen
Nachmelderegelungen
Wartezeiten
Leistungsausschlüsse
Regelungen für neu eintretende Mitarbeiter
Die Mindestgröße hängt vom jeweiligen Versicherer und vom gewählten Tarif ab.
Es gibt Lösungen für kleinere Unternehmen ebenso wie Konzepte für Unternehmen mit mehreren hundert oder mehreren tausend Beschäftigten.
Mit zunehmender Mitarbeiterzahl können sich die Auswahlmöglichkeiten und Rahmenbedingungen verändern.
Deshalb sollte die Frage nicht nur lauten:
„Welcher Versicherer bietet eine bKV?“
Sondern:
„Welcher Versicherer und welches Konzept passen zu unserem Unternehmen?“
Nicht zwangsläufig.
Je nach Versicherer und Konzept können bestimmte objektiv definierte Personengruppen versichert werden.
Eine willkürliche Auswahl einzelner Mitarbeiter sollte dagegen vermieden werden.
Mögliche Gruppen können beispielsweise anhand nachvollziehbarer Kriterien gebildet werden.
Bei der Gestaltung sollte neben den Versicherungsbedingungen auch die arbeitsrechtliche und steuerliche Situation des Unternehmens berücksichtigt werden.
Eine gute bKV-Lösung muss nicht nur am ersten Tag funktionieren.
Sie muss auch administrativ in den Unternehmensalltag passen.
Deshalb prüfen wir bereits vor Einführung:
Wie werden neue Mitarbeiter angemeldet?
Ab wann beginnt deren Versicherungsschutz?
Welche Meldefristen gelten?
Wie erfolgt die Kommunikation?
Wer ist Ansprechpartner bei Veränderungen?
Ziel sollte sein, dass die bKV für HR möglichst wenig zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht.
Mit dem Ausscheiden aus dem versicherten Personenkreis endet in der Regel auch die arbeitgeberfinanzierte Absicherung.
Je nach Versicherer und Tarif können Möglichkeiten bestehen, den Versicherungsschutz anschließend privat fortzuführen.
Die konkreten Bedingungen unterscheiden sich.
Dieser Punkt sollte deshalb bereits bei der Auswahl des bKV-Anbieters berücksichtigt werden.
Einige Versicherer bieten Mitarbeitern die Möglichkeit, Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder auf eigene Kosten in bestimmte Tarife einzubeziehen.
Voraussetzungen, Beiträge, Fristen und Gesundheitsprüfungen können dabei vom Versicherungsschutz des Mitarbeiters abweichen.
Wenn die Mitversicherung von Angehörigen für die Belegschaft wichtig ist, sollte dies bereits bei der Anbieterauswahl berücksichtigt werden.
Eine allgemeingültige „beste bKV“ gibt es aus unserer Sicht nicht.
Ein Tarif kann bei einem Unternehmen hervorragend passen und für ein anderes Unternehmen ungeeignet sein.
Wir betrachten deshalb unter anderem:
Leistungsumfang
Budgethöhe
Preis
Gesundheitsprüfung
Aufnahmebedingungen
Mindestgruppengröße
Familienoptionen
digitale Leistungsabrechnung
Verwaltungsprozesse
Nachmeldung neuer Mitarbeiter
Fortführungsmöglichkeiten
Service des Versicherers
Mitarbeiterkommunikation
Erst daraus ergibt sich eine passende Lösung.
Viele große private Krankenversicherer bieten inzwischen Lösungen für die betriebliche Krankenversicherung an.
Die Konzepte unterscheiden sich jedoch teilweise erheblich.
Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden.
Unser Ziel ist nicht:
einen bestimmten Tarif zu verkaufen.
Unser Ziel ist:
ein zur Situation des Unternehmens passendes bKV-Konzept zu entwickeln.
Dazu betrachten wir sowohl die Leistungen als auch die praktische Umsetzung im Unternehmen.
Zunächst klären wir:
Warum möchte das Unternehmen eine bKV einführen?
Zum Beispiel:
Recruiting
Mitarbeiterbindung
Gesundheitsbenefit
Differenzierung als Arbeitgeber
Ergänzung einer bestehenden Benefitstrategie
Unter anderem betrachten wir:
Mitarbeiterzahl
Altersstruktur
Standorte
Beschäftigungsgruppen
vorhandene Benefits
Wir analysieren passende Angebote verschiedener Versicherer.
Nicht nur der Beitrag zählt.
Wir vergleichen insbesondere:
Leistungen
Bedingungen
Aufnahmevoraussetzungen
Administration
Service
Erweiterungsmöglichkeiten
Gemeinsam mit dem Arbeitgeber wird entschieden:
welche Mitarbeiter versichert werden,
welches Leistungsniveau vorgesehen ist,
welches Budget zur Verfügung steht und
wie die Einführung erfolgen soll.
Hier entscheidet sich häufig, wie stark der Benefit wahrgenommen wird.
Deshalb unterstützen wir auf Wunsch beispielsweise mit:
Mitarbeiterpräsentationen
Informationsunterlagen
persönlichen Ansprechpartnern
digitalen Informationsmöglichkeiten
Nach Einführung endet unsere Arbeit nicht.
Wir begleiten das Unternehmen bei Fragen und Veränderungen und stehen auch den Mitarbeitern als Ansprechpartner zur Verfügung.
Eine bKV kann auf dem Papier sehr leistungsstark sein.
Wenn Mitarbeiter aber nicht wissen,
was sie bekommen, warum sie es bekommen und wie sie die Leistungen nutzen können,
bleibt ein großer Teil der Wirkung ungenutzt.
Deshalb betrachten wir die betriebliche Krankenversicherung nicht isoliert als Versicherungsprodukt.
Wir sehen sie als Bestandteil einer modernen Arbeitgeberstrategie.
Die Meyer Versicherungsmakler GmbH hat ihren Sitz in Osnabrück.
Wir beraten insbesondere mittelständische Arbeitgeber zu:
betrieblicher Krankenversicherung
betrieblicher Altersversorgung
modernen Mitarbeiterbenefits
Die Beratung kann vor Ort im Raum Osnabrück sowie digital auch für Unternehmen außerhalb der Region erfolgen.
bKV steht für betriebliche Krankenversicherung. Dabei organisiert ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter einen zusätzlichen privaten Krankenversicherungsschutz.
Viele betriebliche Krankenversicherungen werden vollständig vom Arbeitgeber finanziert. Je nach Konzept können andere Gestaltungen möglich sein.
Bei vielen Gruppenverträgen kann eine Aufnahme ohne individuelle Gesundheitsprüfung möglich sein. Die Voraussetzungen unterscheiden sich zwischen Versicherern und Tarifen.
Bei Konzepten ohne individuelle Gesundheitsprüfung können grundsätzlich auch Mitarbeiter mit bestehenden Erkrankungen Zugang erhalten. Leistungsregelungen und Voraussetzungen des jeweiligen Tarifs sind zu beachten.
Das hängt vom Versicherer und Tarif ab. Bei vielen bKV-Konzepten gibt es besondere Gruppenvertragsregelungen. Diese sollten vor Abschluss konkret geprüft werden.
Die Kosten hängen unter anderem von Versicherer, Tarif, Leistungsumfang, Budget und Mitarbeiterzahl ab. Eine individuelle Kalkulation ist daher sinnvoll.
Arbeitgeberfinanzierter Krankenversicherungsschutz kann unter bestimmten Voraussetzungen als Sachbezug behandelt werden. Für Sachbezüge gilt derzeit eine monatliche Freigrenze von 50 €. Ob diese im konkreten Fall genutzt werden kann, sollte individuell steuerlich geprüft werden.
Grundsätzlich können je nach Tarif auch privat krankenversicherte Beschäftigte in das betriebliche Konzept einbezogen werden. Die konkreten Bedingungen des Versicherers sind maßgeblich.
Bei einigen Versicherern bestehen Möglichkeiten zur Mitversicherung von Familienangehörigen. Voraussetzungen und Beiträge unterscheiden sich.
Mit dem Ausscheiden endet grundsätzlich die Zugehörigkeit zum arbeitgeberfinanzierten Gruppenvertrag. Je nach Tarif kann eine private Fortführung möglich sein.
Das hängt erheblich vom Versicherer und der gewählten Umsetzung ab. Digitale Meldewege und klare Prozesse können den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren. Genau deshalb sollte die Administration Bestandteil des Versicherervergleichs sein.
Das hängt von Unternehmensgröße, Entscheidungsprozess, Versicherer und Mitarbeiterkommunikation ab. Bei einer strukturierten Vorbereitung lässt sich die Einführung in klar definierte Schritte gliedern.
Aus unserer Beratungspraxis sehen wir fünf Punkte als besonders wichtig an:
1. Verständlichkeit
Mitarbeiter müssen den Benefit schnell verstehen.
2. Nutzbarkeit
Die abgesicherten Leistungen sollten zur Belegschaft passen.
3. Einfachheit
Sowohl Leistungsabrechnung als auch Verwaltung sollten möglichst unkompliziert sein.
4. Kommunikation
Die Einführung entscheidet maßgeblich darüber, welchen Wert Mitarbeiter der bKV beimessen.
5. Nachhaltigkeit
Das Konzept sollte auch bei Neueinstellungen und Wachstum des Unternehmens funktionieren.
Andreas Meyer ist Geschäftsführer der Meyer Versicherungsmakler GmbH in Osnabrück.
Sein Beratungsschwerpunkt liegt auf betrieblicher Vorsorge und modernen Arbeitgeberlösungen.
Qualifikationen unter anderem:
Versicherungsfachwirt (IHK)
Betriebswirt betriebliche Altersversorgung (FH)
Fachmann für betriebliche Gesundheitslösungen (DMA)
Im Mittelpunkt seiner Beratung steht die Frage, wie Arbeitgeber betriebliche Vorsorgelösungen so gestalten können, dass sie für Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll, administrativ praktikabel und für Mitarbeiter verständlich sind.
Dann müssen Sie sich noch nicht für einen Versicherer oder Tarif entschieden haben.
In einem ersten Gespräch können wir gemeinsam klären:
Welche Ziele verfolgen Sie?
Für welche Mitarbeiter soll die bKV gelten?
Welches Budget ist sinnvoll?
Welche Tarifmodelle kommen infrage?
Welche Versicherer passen zu Ihren Anforderungen?
Wie lässt sich die bKV möglichst einfach im Unternehmen umsetzen?
Meyer Versicherungsmakler GmbH
Osnabrück
Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren
Alternativ:
Die dargestellten Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine individuelle versicherungsrechtliche, steuerliche oder arbeitsrechtliche Prüfung. Versicherungsleistungen und Aufnahmebedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif. Steuerliche Gestaltungen sollten mit dem jeweiligen steuerlichen Berater beziehungsweise der Lohnbuchhaltung abgestimmt werden.
Fachlich geprüft und aktualisiert: September 2026
Autor: Andreas Meyer