Erst kürzlich wurde eine bundesweite Kaufprämie für privat genutzte E-Bikes/Pedelecs gekippt. Einen kleinen Lichtblick gibt es nun bei gewerblichen E-Lastenrädern: Das Bundesumweltministerium fördert die Anschaffung.
Das macht die „Kleinserien-Richtlinie“ des Bundesumweltministeriums möglich. Sie ist zum 01. März 2018 in Kraft getreten. Sie ist Teil des Klimakonzeptes der Bundesregierung, mit dem sie die Treibhausgasemissionen senken möchte. Zwei Tage nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Dieselfahrverboten öffnet sich damit eine Tür für alternative Mobilität.
Die Kaufprämie gilt für gewerbliche E-Lastenräder oder auch Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung. Auch wer sich ein Gespann zulegt, kann einen Antrag stellen. Dazu muss entweder das Lastenrad oder der -anhänger eine elektrische Antriebsunterstützung haben. Gefördert werden 30 Prozent der Anschaffungskosten, maximal gibt es 2.500 Euro pro Rad, Anhänger oder Gespann.
Allerdings gilt die Förderung nur für gewerblich genutzte E-Lastenräder. Informationen zum Programm sind online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu finden. Dort ist auch aufgelistet, wer die Förderung beantragen kann. Dazu gehören:
Flitzen Dank Kaufprämie vielleicht bald häufiger durch die Städte: E-Lastenräder. Foto: pixabay/2204574
Es werden jedoch nicht alle E-Lastenräder gefördert: Nicht dazu gehören Rikschas oder Coffee Bikes – weitere Beispiele findet ihr neben den Informationen zur Antragstellung auf der Seite des Bundesamtes. Damit zieht der Bund nun nach, wo Städte wie München und Tübingen bereits erste Schritte mit eigenen Programmen gewagt haben. Für Privatleute gibt es aber weiterhin keine zentrale Förderung bei der Anschaffung eines E-Rades.
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